Fundraising

Förderkreis

Spenden

Um das Programm- und Projektangebot zu erweitern und den Wirkungsgrad noch zu erhöhen, benötigt die Stiftung finanzielle Zuwendungen, die zur Umsetzung der Stiftungsziele beitragen. Dank Ihrer Unterstützung und Mithilfe tragen Sie zum erfolgreichen Gelingen der Stiftung bei. Es gibt etliche Beteiligungsmodelle – allgemeine und maßgeschneiderte -, wobei alle geldlichen Leistungen steuerlich voll absetzbar sind:
Jede Spende hilft. Je mehr Mittel der Stiftung zur Verfügung stehen, umso leistungsfähiger wird die Stiftung. Jeder Euro unterstützt den förderungswürdigen Stiftungszweck.

Einmalige Spenden/Zuwendungen: Stipendienbereitstellung

Förderkreis

Der Förderkreis unterstützt die Stiftungsziele durch einen jährlichen Beitrag. Die Mitglieder sind alle Stifter, Persönlichkeiten aus Hochschule, Wirtschaft, Verbänden, Politik und Verwaltung sowie der Kreis der Stiftungsstipendiaten. Sie werden regelmäßig zu der Preisverleihung und zu der Jahressitzung eingeladen. Gleichzeitig sind sie Ideen- und Impulsgeber für die Stiftungsarbeit und fördern auf diese Weise die Spitzenqualifikation der Hochschulabsolventen.
Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines Jahresförderbeitrages, den es selbst festsetzt.

Vordruck Förderkreis-Beitrittserklärung

Besondere Anlässe

Jubiläen oder runde Geburtstage eignen sich für einen Spendenaufruf zugunsten der Stiftung. Jeder Spender erhält von der Stiftung ein Dankschreiben vom Vorstand zusammen mit der Zuwendungsbestätigung.

Spendenaufruf

Bankverbindung

BANKVERBINDUNG der Stiftung Wissen+Kompetenzen

BBBank eG Karlsruhe

IBAN:     DE93 6609 0800 0007 1717 14
BIC:        GENODE 61BBB

 

Sponsoring

Die Stiftung verleiht jedes Jahr einen Stiftungspreis und schafft damit einen hohen Anreiz für besondere Leistungen, die auch öffentliche Aufmerksamkeit verdienen. Die Berichterstattung in den Medien über die Preisverleihungsveranstaltung mit Preisgeldübergabe ist eine ideale Plattform für die PR-Arbeit von Unternehmen. Diese lässt sich werbewirksam darstellen und erleichtert auf effiziente und einfache Art die Nachwuchssuche neuer Mitarbeiter.

Sponsorenerklärung

Zustiftungen

Leisten Sie einen Beitrag zur Erhöhung des Stiftungskapitals, aus dessen Zinserträgen sich weitere Projekte regelmäßig finanzieren lassen.
Als Stifter wird Ihr Name im Stifterbuch eingetragen und ist dort auf Ewigkeit dokumentiert. Auf Wunsch wird Ihr Name auch auf der Homepage der Stiftung für die Öffentlichkeit ersichtlich präsentiert.

Zustiftungserklärung

Spendenabzugsfähigkeit

Alle finanziellen Leistungen an die Stiftung, ob Zustiftung, Sponsoring, Mitgliedsbeitrag oder Spende, sind nach § 10b Abs. 1, Satz 1 EStG steuerbegünstigt als:

  • Normaler Spendenabzug: bis 20% des Gesamtbetrages der jährlichen Einkünfte, unbegrenzt vortragsfähig
  • Sonderausgabenabzug: bis 1 Mio. Euro pro Ehegatten einmalig in einem Zehnjahreszeitraum

Über jeden Betrag wird eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt, auch wenn bis 200,00 EUR ein Bankzahlungsbeleg für die Anerkennung beim Finanzamt ausreichend ist.

Die im Zusammenhang mit Sponsoring gemachten Aufwendungen sind abzugsfähig als:

  • Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG
  • Spende nach § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG:
    20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des um die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

Die Stiftung Wissen+Kompetenzen ist wegen Förderung  folgender gemeinnütziger Zwecke – Bildung einschließlich der Studentenhilfe –  (Abschnitt A, Nr. 4 der  Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV)  und mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zur Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt St.-Nr. 35022/76325 vom 20.12.2011 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen

Zum Bundesverband Deutscher Stiftungen (Steuern)