Fundraising
Spenden
Um das Programm- und Projektangebot zu erweitern und den Wirkungsgrad noch zu erhöhen, benötigt die Stiftung finanzielle Zuwendungen, die zur Umsetzung der Stiftungsziele beitragen. Dank Ihrer Unterstützung und Mithilfe tragen Sie zum erfolgreichen Gelingen der Stiftung bei. Es gibt etliche Beteiligungsmodelle – allgemeine und maßgeschneiderte -, wobei alle geldlichen Leistungen steuerlich voll absetzbar sind:
Jede Spende hilft. Je mehr Mittel der Stiftung zur Verfügung stehen, umso leistungsfähiger wird die Stiftung. Jeder Euro unterstützt den förderungswürdigen Stiftungszweck.
Einmalige Spenden/Zuwendungen: Stipendienbereitstellung
Förderkreis
Vordruck Beitrittserklärung
Besondere Anlässe
Jubiläen oder runde Geburtstage eignen sich für einen Spendenaufruf zugunsten der Stiftung. Jeder Spender erhält von der Stiftung ein Dankschreiben vom Vorstand zusammen mit der Zuwendungsbestätigung.
Spendenaufruf
Bankverbindung
BANKVERBINDUNG der Stiftung Wissen+Kompetenzen
BBBank eG Karlsruhe
IBAN: DE93 6609 0800 0007 1717 14
BIC: GENODE 61BBB
Sponsoring
Zustiftungen
Spendenabzugsfähigkeit
- Normaler Spendenabzug: bis 20% des Gesamtbetrages der jährlichen Einkünfte, unbegrenzt vortragsfähig
- Sonderausgabenabzug: bis 1 Mio. Euro pro Ehegatten einmalig in einem Zehnjahreszeitraum
- Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG
- Spende nach § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG:
20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des um die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen
Zum Bundesverband Deutscher Stiftungen (Steuern)